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VGH Bayern, 16.10.2008 - 22 ZB 08.1928 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis; verbotenem Glücksspiel Vorschub leisten; Verwertung eines Strafbefehls; Geldstrafe von 60 Tagessätzen; Bindungswirkung eines Strafbefehls; verwaltungsgerichtliche Aufklärungspflicht; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 02.08.2021 - 22 ZB 21.1302
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
Ein Verwertungsverbot ist hiermit jedoch nicht verbunden (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2008 - 22 ZB 08.1928 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 29.08.2023 - 10 ZB 22.2650
Klage auf Löschung von Daten im Kriminalaktennachweis
Abgesehen davon erscheint eine Beschränkung des Klägers infolge der Speicherung durch den Beklagten angesichts von Art. 53 Abs. 2 Satz 2 PAG und in Anbetracht des Umstandes, dass die Erlaubnisbehörde in der Praxis die Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden - neben dem Gewerberegisterauszug - anhand des vom Bundesamt für Justiz auszustellenden Führungszeugnisses nach § 31 BZRG (mit den hierfür geltenden entsprechenden zeitlichen Begrenzungen) überprüft (…vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2012 - 10 CS 11.2619 - juris Rn. 9; B.v. 16.10.2008 - 22 ZB 08.1928 - juris Rn. 6;… Metzner/Thiel in Metzner/Thiel, Gaststättenrecht, 7. Aufl. 2023, § 4 Rn. 51), nicht ohne Weiteres möglich.